EU-Parlament unterstützt Änderungen zu Sorgfaltspflichten für Batterien

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat in erster Lesung seine Position angenommen, den Vorschlag der Kommission COM(2025)0258 übernommen und den angenommenen Text als P10_TA(2025)0164 verzeichnet; der zuständige Ausschuss verzeichnete eine Schlussabstimmung mit 69 Stimmen dafür, 6 dagegen und 2 Enthaltungen, und das Datum der Annahme ist der 3.7.2025. Die Entschließung beauftragt den Präsidenten, die Stellungnahme des Parlaments an den Rat, die Kommission und die nationalen Parlamente zu übermitteln, und stellt fest, dass es sich um das ordentliche Gesetzgebungsverfahren in erster Lesung handelt.

Was sich ändert

Die Stellungnahme ändert die Verordnung (EU) 2023/1542 in Bezug auf die Verpflichtungen der Wirtschaftsbeteiligten hinsichtlich der Sorgfaltspflichten für Batterien, übernimmt den Text der Kommission und verändert damit den in dieser Verordnung festgelegten Rechtsrahmen. Das Parlament fordert die Kommission außerdem auf, die Angelegenheit an das Parlament zurückzuverweisen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt oder wesentlich ändert.

Wer ist betroffen

Die Änderung betrifft unmittelbar die Wirtschaftsbeteiligten, die der Verordnung (EU) 2023/1542 über Sorgfaltspflichten für Batterien unterliegen, sowie die institutionellen Empfänger der Parlamentsposition, namentlich den Rat, die Kommission und die nationalen Parlamente.

Quellen

Offizielle Dokumente

Neueste EU-Handelsentwicklungen

Ähnliche handelspolitische Maßnahmen

Language