EU verabschiedet vorübergehende Handelsliberalisierung für moldauische Produkte

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm den Vorschlag der Kommission zu vorübergehenden handelsliberalisierenden Maßnahmen mittels Einzelabstimmung als Plenarttext P9_TA(2024)0155 an; die Abstimmung wurde in der Straßburger Sitzung vom 13. März 2024 protokolliert; damit wurde die erste Lesung des Parlaments abgeschlossen. Der Bericht wurde vom Ausschuss für internationalen Handel mit Berichterstatterin Markéta Gregorová eingebracht und ist als A9-0079/2024 vorgelegt.

Was sich ändert

Der verabschiedete Text setzt eine Verordnung um, die vorübergehende handelsliberalisierende Maßnahmen einführt, die die im Rahmen des Assoziierungsabkommens auf Produkte aus der Republik Moldau anwendbaren Handelszugeständnisse ergänzen, wie im Kommissionsvorschlag COM(2024)0051 dargelegt. Die Maßnahme ist als vorübergehende Ergänzung zu den bestehenden Zugeständnissen des Assoziierungsabkommens ausgestaltet.

Wer ist betroffen

Die Maßnahmen gelten für Produkte mit Ursprung in der Republik Moldau sowie für Wirtschaftsakteure, die diese Produkte im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU/Euratom–Moldau handeln; betroffen sind die EU, Euratom und die Mitgliedstaaten.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 13 March 2024 - Strasbourg
    Parliament adopted the regulation establishing temporary trade-liberalisation measures for Moldovan products under the EU–Moldova Association Agreement, closing Parliament's first reading.

Neueste EU-Handelsentwicklungen

Ähnliche handelspolitische Maßnahmen

Language