Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zulassung von GVO‑Mais DAS1131

Entscheidung

Das Europäische Parlament verabschiedete die Entschließung B10‑0489/2025 (P10_TA(2025)0288) zu einem Entwurf eines Beschlusses der Kommission betreffend den gentechnisch veränderten Mais DAS1131 im Verfahren 2025/2893(RSP). Der Text stellt fest, dass der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel am 15. September 2025 keine Stellungnahme abgegeben hat und dass die EFSA am 5. Februar 2025 eine positive wissenschaftliche Stellungnahme erteilt hat.

Was sich ändert

Die Entschließung des Parlaments kommt zu dem Schluss, dass der Entwurf die Durchführungsbefugnisse der Kommission überschreitet und nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist, und fordert die Kommission auf, den Entwurf zurückzuziehen und den GVO‑Mais aufgrund unzureichender Belege zu langfristigen Auswirkungen nicht zuzulassen. Sie verlangt außerdem, dass die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag zur Reform des Entscheidungsprozesses für GVO vorlegt, und drängt auf die Berücksichtigung des One‑Health‑Ansatzes sowie internationaler Verpflichtungen.

Wer ist betroffen

Das Ergebnis betrifft unmittelbar den Antragsteller Corteva Agriscience Belgium B.V. im Namen von Corteva Agriscience LLC, die Europäische Kommission und die im Ausschussverfahren beteiligten Mitgliedstaaten sowie die Landwirte der Union, denen nach Ansicht des Parlaments ein Wettbewerbsnachteil drohen könnte.

Quellen

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