EP verabschiedet Änderungen zur Einhaltung der Anforderungen des Flaggenstaats

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm die vorläufige Einigung über den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2009/21/EG an; der angenommene Text ist als P9_TA(2024)0203 verzeichnet und der Abstimmungseintrag wird als PV 10/04/2024 - 21.28 aufgeführt. Das Ergebnis wurde mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht und das Parlament schloss seine erste Lesung ab.

Was sich ändert

Die angenommene Maßnahme setzt die im Vorschlag COM(2023)0272 vorgesehenen Änderungen der Richtlinie 2009/21/EG um und spiegelt sich im vom Ausschuss für Verkehr und Tourismus erstellten Ausschussbericht A9-0418/2023 wider. Der Text stellt die vom Parlament in erster Lesung vereinbarte Position dar.

Wer ist betroffen

Die Entscheidung betrifft die Einhaltung der Anforderungen des Flaggenstaats und damit Flaggenstaaten sowie Einheiten, die der Richtlinie 2009/21/EG unterliegen.

Quellen

Offizielle Dokumente

Neueste EU-Handelsentwicklungen

Ähnliche handelspolitische Maßnahmen

Language