Delegierte Rechtsakte (Regel 111(6))

Entscheidung

In Übereinstimmung mit Regel 111(6 informierte der Vorsitzende der Konferenz der Vorsitzenden der Ausschüsse den Präsidenten, dass gegen die Empfehlung des AGRI-Ausschusses, keine Einwände gegen zwei delegierte Verordnungen der Kommission zu erheben, keine Einwände erhoben worden seien: C(2024)01488 (2024/2663(DEA), B9-0199/2024) und C(2024)01499 (2024/2677(DEA), B9-0200/2024). Die Mitteilung wies darauf hin, dass, wenn innerhalb von 24 Stunden keine Einwände von einer politischen Gruppe oder einer Anzahl von Mitgliedern erreicht würden, die zumindest die niedrige Schwelle erreiche, die Empfehlungen als genehmigt gelten und etwaige Einwände zur Abstimmung gestellt würden.

Was sich ändert

Die erste delegierte Verordnung ändert die delegierte Verordnung der Kommission (EU) 2022/126 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2115 hinsichtlich der Regeln für das Verhältnis für den Standard 1 der guten landwirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen (GAEC). Die zweite Verordnung ändert die delegierte Verordnung der Kommission (EU) 2020/760, um Bestimmungen nach dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland anzupassen und veraltete Bestimmungen über das Ausfuhrtarifkontingent für Milchpulver zu streichen.

Wer ist betroffen

Diese Änderungen betreffen Betreiber und Interessenträger im Agrarsektor, die dem GAEC-Standard 1 unterliegen, sowie jene, die an Exportquoten für Milchpulver und am Handel zwischen der EU und Neuseeland beteiligt sind.

Quellen

Offizielle Dokumente

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