Entwaldungsverordnung: bestimmte Pflichten von Betreibern und Händlern — vorläufige Einigung genehmigt

Entscheidung

Am 17. Dezember 2025 in Straßburg hat das Parlament die vorläufige Einigung P10_TA(2025)0331 zum Vorschlag der Kommission COM(2025)0652 (C10-0263/2025, 2025/0329(COD)) gebilligt und damit seine erste Lesung abgeschlossen; ein früherer Antrag, den Vorschlag der Kommission abzulehnen, wurde seinerseits abgelehnt. Eine erste Abstimmung am 26. November 2025 hatte die Angelegenheit gemäß Regel 60(4) an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit zurückverwiesen, und für die Entscheidung war die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Änderungen

Der angenommene Text ändert die Verordnung (EU) 2023/1115 in Bezug auf bestimmte Pflichten von Betreibern und Händlern und setzt die im vom Parlament geprüften Vorschlag der Kommission vorgesehenen Änderungen um. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, mit der Berichterstatterin Christine Schneider, leitete die Arbeit des Parlaments an der Akte.

Wer ist betroffen

Die Änderungen betreffen unmittelbar Betreiber und Händler, die der Verordnung (EU) 2023/1115 unterliegen.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 17 December 2025 - Strasbourg
    Parliament approved the provisional agreement to amend Regulation (EU) 2023/1115 on operators' and traders' deforestation due diligence; proposal to reject was rejected; first reading closed.

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