Einigung zur Verlängerung der Handelsunterstützung für die Ukraine mit Schutzmaßnahmen für EU-Landwirte

Prozess in Kürze

Parlamentsverhandlungsführer haben eine vorläufige Einigung erzielt, die vorübergehende Aussetzung von Einfuhrzöllen und Kontingenten für ukrainische Agrarexporte zu erneuern und den zollfreien Zugang im Rahmen der autonomen Handelsmaßnahmen bis zum 5. Juni 2025 zu verlängern. Die Vereinbarung ermöglicht es der Kommission außerdem, Maßnahmen zu ergreifen, sollte es zu erheblichen Störungen des EU-Marktes oder nationaler Märkte kommen.

Was auf dem Spiel steht

Die Maßnahme verbindet die anhaltende Handelsunterstützung für die Ukraine angesichts von Russlands Angriffskrieg mit Schutzvorkehrungen für EU-Landwirte, indem sie eine Notbremse für besonders sensible Agrarprodukte und schnellere Handlungsfristen vorsieht. Die Notbremse deckt ausdrücklich Geflügel, Eier und Zucker ab und wurde von den Abgeordneten auf Hafer, Mais, Grütze und Honig ausgeweitet, mit einer Zusage der Kommission zu handeln, falls es zu einem Anstieg der Weizenimporte kommt.

Zeitplan

Parlament und Rat müssen beide ihre endgültige Zustimmung erteilen. Die derzeitige Aussetzung läuft am 5. Juni 2024 aus und die neue Verordnung würde unmittelbar nach diesem Ablauf in Kraft treten.

Quellen

Offizielle Dokumente

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