Bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und an die Sorgfaltspflichten — Bericht C10-0037/2025

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm den Ausschussbericht C10-0037/2025 an, der vom Ausschuss für Rechtsangelegenheiten mit dem Berichterstatter Jörgen Warborn erstellt wurde, und genehmigte den Vorschlag der Kommission und dessen Änderungen (P10_TA(2025)0264). Ein Vorschlag, den Kommissionsvorschlag abzulehnen, wurde zurückgewiesen, und ein Antrag, die Angelegenheit zur Durchführung interinstitutioneller Verhandlungen an den Ausschuss zurückzuverweisen, wurde nach einer Abstimmung gemäß Regel 72(2) am 22. Oktober 2025 gebilligt.

Was ändert sich

Der Bericht betrifft einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU)2022/2464 und (EU)2024/1760 zur Einführung bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und an Sorgfaltspflichten. Die Angelegenheit wurde gemäß Regel 60(4) zur Durchführung interinstitutioneller Verhandlungen an den Ausschuss zurückverwiesen.

Wer ist betroffen

Die Maßnahmen betreffen die Mitgliedstaaten und die durch die aufgeführten EU‑Richtlinien erfassten Rechtsträger.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Thursday, 13 November 2025 - Brussels
    Parliament approved the Commission proposal with amendments on corporate sustainability reporting and due diligence; the rejection motion was rejected and the file referred back to committee for interinstitutional negotiations.

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