Bilaterale Schutzklausel der EU‑Mercosur‑Abkommen für Agrarprodukte

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm den Bericht über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel des Partnerschaftsabkommens EU‑Mercosur und des Vorläufigen Handelsabkommens EU‑Mercosur für Agrarprodukte im Verfahren 2025/0322(COD), Dokument A10‑0254/2025, an und billigte den Kommissionsvorschlag sowie die als P10_TA(2025)0315 verzeichneten Änderungen. Ein Antrag auf Zurückverweisung an den zuständigen Ausschuss wurde genehmigt, und der Bericht nennt Gabriel Mato als Berichterstatter für den Ausschuss für internationalen Handel. Ein mündlicher Änderungsantrag zu Artikel 4 Absatz 1, eingebracht von Nicolas Bay, wurde nicht zur Abstimmung gestellt, da mehr als 39 Abgeordnete dagegen waren.

Was ändert sich

Die Annahme durch das Parlament genehmigt den Text zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel für Agrarprodukte in den genannten EU‑Mercosur‑Abkommen und dokumentiert die Position des Parlaments für die weiteren Schritte. Die Zurückverweisung an den Ausschuss wurde beantragt, um interinstitutionelle Verhandlungen in Übereinstimmung mit der genannten parlamentarischen Regel zu ermöglichen.

Wer ist betroffen

Die angenommene Maßnahme gilt für die EU und die Mercosur‑Parteien des Partnerschaftsabkommens und des Vorläufigen Handelsabkommens und betrifft unmittelbar den Handel mit Agrarprodukten sowie die Institutionen, die die interinstitutionellen Verhandlungen führen.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Tuesday, 16 December 2025 - Strasbourg
    Parliament adopted the report approving the implementing regulation of the EU-Mercosur bilateral safeguard clause for agricultural products and approved the Commission proposal and referral back to committee for interinstitutional negotiations.

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