Änderungen an IMI und dem Single Digital Gateway zur Harmonisierung der Transparenz

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat eine Änderungsmaßnahme zu den Verordnungen über das Internal Market Information System (IMI) und über das Single Digital Gateway angenommen, wie sie in der Liste der in Straßburg am 27. November 2025 angenommenen Texte aufgeführt ist. Der veröffentlichte Tagesordnungspunkt weist diese Annahme aus, ohne auf derselben Seite eine Stimmaufstellung oder eine zusätzliche formelle Referenz anzugeben.

Was sich ändert

Der Text ändert die bestehenden Verordnungen über das IMI und das Single Digital Gateway gezielt in Bezug auf Harmonisierungserfordernisse zur Transparenz und weist damit auf Anpassungen des Rechtsrahmens hin, der regelt, wie diese Systeme Transparenzpflichten handhaben. Die Beschreibung in der Liste der angenommenen Texte beschränkt sich auf den Umfang der Harmonisierungserfordernisse zur Transparenz, ohne spezifische rechtliche Bestimmungen oder Durchführungsmaßnahmen näher auszuführen.

Wer ist betroffen

Die Maßnahme betrifft unmittelbar das IMI und das Single Digital Gateway und beeinflusst daher Interessenvertreter und Nutzer im Binnenmarkt der EU, die auf diese Systeme für grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit und austauschbezogene Transparenzvorgänge angewiesen sind.

Quellen

Offizielle Dokumente

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