Änderungen der Entwaldungsverordnung zu Betreiber- und Händlerpflichten genehmigt

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm den Vorschlag der Kommission COM(2025)0652 zusammen mit den Parlamentarischen Änderungen, die als P10_TA(2025)0295 verzeichnet sind, an und lehnte einen separaten Antrag ab, den Vorschlag der Kommission abzulehnen. Das Parlament genehmigte außerdem einen Antrag, die Angelegenheit gemäß Regel 60(4) an den für interinstitutionelle Verhandlungen zuständigen Ausschuss zurückzuverweisen, und die detaillierten Abstimmungsergebnisse wurden mit letztem Stand 4. Februar 2026 veröffentlicht.

Was sich ändert

Der angenommene Text ändert die Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Pflichten von Betreibern und Händlern und gibt damit die in dem Vorschlag der Kommission und den parlamentarischen Änderungen vorgesehenen Maßnahmen wieder. Während der Plenarsitzung wurde ein mündlicher Änderungsantrag zur Aufnahme eines neuen Erwägungsgrundes vorgeschlagen; dieser wurde jedoch nicht zur Abstimmung gestellt, nachdem sich mehr als 39 Abgeordnete dagegen ausgesprochen hatten, ihn zur Abstimmung zu stellen.

Wer ist betroffen

Von der Verordnung (EU) 2023/1115 erfasste Betreiber und Händler sind direkt betroffen, und der Ausschuss des Parlaments für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (ENVI) wurde gebeten, die Akte für die interinstitutionellen Verhandlungen weiterzuführen.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 26 November 2025 - Strasbourg
    Parliament approved the Commission proposal and amendments to amend Regulation (EU) 2023/1115 on deforestation obligations, and approved referral back to the committee for interinstitutional negotiations.

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