Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1026/2012 über die Erhaltung von Fischbeständen in Bezug auf nicht nachhaltige Fischerei

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2025 in erster Lesung seine Position (P10_TA(2025)0150; A10-0070/2025) zum Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1026/2012 angenommen und seinen Präsidenten angewiesen, diese Position dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln. Der vorläufige Einigungsentwurf wurde vom Ausschuss für Fischerei gebilligt, und ein Vertreter des Rates hat mit Schreiben vom 11. Juni 2025 zugesagt, die Position des Parlaments zu billigen. Das Parlament forderte die Kommission auf, die Angelegenheit zurückzuverweisen, falls sie ihren Vorschlag wesentlich ändert oder ersetzt.

Was ändert sich

Die vom Parlament angenommene Position ändert die Verordnung (EU) Nr. 1026/2012, um bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung von Fischbeständen im Zusammenhang mit Ländern, die nicht nachhaltige Fischerei zulassen, zu aktualisieren. Da zwischen Parlament und Rat eine Einigung erzielt wurde, entspricht die Position des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, der Verordnung (EU) 2025/2077.

Wer ist betroffen

Der Rechtsakt betrifft unmittelbar die Länder, die als Zulasser nicht nachhaltiger Fischerei identifiziert wurden, sowie die EU-Institutionen, die für die Verabschiedung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände zuständig sind.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 9 July 2025 - Strasbourg
    Parliament adopts at first reading its legislative resolution amending Regulation 1026/2012, with the position corresponding to the final act Regulation 2025/2077 following an agreement with the Council.

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