Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Sorgfaltspflichten für Batterien

Decision

Das Europäische Parlament nahm am 10. Juli 2025 in erster Lesung Stellung zu dem Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542, wie in der legislativen Entschließung P10_TA(2025)0164 und im Bericht A10-0134/2025 festgehalten. Es wies seinen Präsidenten an, diese Stellung dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln, forderte die Kommission auf, die Angelegenheit zurückzuverweisen, falls sie den Vorschlag ersetzt oder wesentlich ändert, und stellte fest, dass der Text noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht worden sei.

What Changes

Der angenommene Text ändert die Verordnung (EU) 2023/1542 insbesondere in Bezug auf die Pflichten der Wirtschaftsbeteiligten hinsichtlich Sorgfaltspflichten für Batterien und entspricht — nach Vereinbarung zwischen Parlament und Rat — dem endgültigen Rechtsakt Verordnung (EU) 2025/1561. Die Maßnahme wurde im Verfahren 2025/0129(COD) behandelt und griff auf den Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit zurück.

Who Is Affected

Die Änderungen betreffen unmittelbar Wirtschaftsbeteiligte, die den Pflichten zu Sorgfaltspflichten für Batterien unterliegen, sowie die EU-Institutionen, die an der Erlassung der Verordnung beteiligt sind.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Thursday, 10 July 2025 - Strasbourg
    Parliament adopts at first reading its legislative resolution amending battery due diligence obligations; final Regulation (EU) 2025/1561 adopted following agreement with the Council.

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