Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 hinsichtlich der Pflichten der Wirtschaftsakteure in Bezug auf Sorgfaltspflichtregelungen für Batterien

Decision

Das Europäische Parlament in Straßburg hat am 10. Juli 2025 den Bericht zu dem Vorschlag COM(2025)0258 (C10-0089/2025, Verfahren 2025/0129(COD)) wie in A10-0134/2025 dargelegt angenommen und den Vorschlag der Kommission zusammen mit den Änderungen des Parlaments durch die Annahme des Plenartextes P10_TA(2025)0164 gebilligt. Der Bericht wurde vom Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit eingebracht, mit Antonio Decaro als Berichterstatter, und die Abstimmung erforderte die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

What Changes

Die angenommene Maßnahme ändert die Verordnung (EU) 2023/1542 insbesondere hinsichtlich der Pflichten der Wirtschaftsakteure in Bezug auf Sorgfaltspflichtregelungen für Batterien und spiegelt den Inhalt des Kommissionsvorschlags COM(2025)0258 sowie die Änderungen im Ausschussbericht wider. Die Zustimmung des Parlaments setzt diese Änderungen in dem als P10_TA(2025)0164 dokumentierten Text um und schließt damit die erste Lesung des Parlaments ab.

Who Is Affected

Die Änderung betrifft unmittelbar Wirtschaftsakteure, die der Verordnung (EU) 2023/1542 unterliegen, indem sie deren Pflichten im Zusammenhang mit Sorgfaltspflichtregelungen für Batterien verändert.

Quellen

Offizielle Dokumente

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