Änderung der Richtlinie 2013/34/EU zu Fristen für Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm seine Stellungnahme in erster Lesung durch die Legislativentscheidung P9_TA(2024)0189 am 10. April 2024 an, basierend auf dem Bericht A9-0013/2024 und dem Vorschlag der Kommission COM(2023)0596. Die unter Regel 74(4) genehmigte vorläufige Einigung und das Schreiben des Vertreters des Rates vom 14. Februar 2024 zur Billigung der Stellungnahme des Parlaments sind in der Entschließung verzeichnet.

Was sich ändert

Die Stellungnahme des Parlaments ändert die Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf die Fristen für die Annahme von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten und entspricht dem endgültigen Rechtsakt, der Richtlinie (EU) 2024/1306. Die Entschließung weist den Präsidenten an, die Stellungnahme an den Rat, die Kommission und die nationalen Parlamente weiterzuleiten, und fordert die Kommission auf, die Angelegenheit an das Parlament zurückzuverweisen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt oder wesentlich abändert.

Wer ist betroffen

Die Änderungen betreffen unmittelbar bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten, wie in der geänderten Richtlinie festgelegt.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 10 April 2024 - Brussels
    Parliament adopts its first-reading position on amending Directive 2013/34/EU on sustainability reporting standards timing; aligns with final act Directive (EU) 2024/1306.

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