Parlament genehmigt EGF‑Unterstützung für Makro‑Entlassungen

EP-Position

Das Europäische Parlament stimmte mit der Kommission überein, dass die Voraussetzungen der EGF‑Verordnung erfüllt sind und dass Belgien einen Finanzbeitrag in Höhe von EUR 2,828,223 zusteht, der 85 % der Gesamtkosten von EUR 3,327,322 für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Entlassungen bei Makro Cash & Carry Belgium NV nach 1,431 Kündigungen entspricht. Die Entschließung stellt fest, dass 421 gezielte Begünstigte ehemaligen Makro‑Beschäftigten in Wallonien entsprechen und dass die flämischen Behörden keinen EGF‑Aufschlag für Flandern für erforderlich hielten.

Wichtiger Handelspunkt

Das Parlament hebt hervor, dass die EGF‑Mittel auf personalisierte aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ausgerichtet sind, darunter Informationsdienste, Berufsberatung und Outplacement, Aus‑ und Weiterbildung, Unterstützung bei Unternehmensgründungen, Anreize und Zulagen, mit besonderer Aufmerksamkeit für besonders schutzbedürftige Personen und einem Modul zur Kreislaufwirtschaft, das vom ESF+ kofinanziert werden soll. Es bekräftigt außerdem, dass EGF‑Beihilfen nicht die von Unternehmen nach nationalem Recht oder Tarifverträgen zu ergreifenden Maßnahmen ersetzen dürfen, um die vollständige Zusätzlichkeit zu gewährleisten.

Nächste Schritte

Das Parlament wies seinen Präsidenten an, die Finanzierungsentscheidung gemeinsam mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen, ihre Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen und die Entschließung sowie den Anhang an den Rat und die Kommission zu übermitteln.

Quellen

Offizielle Dokumente

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