Parlament billigt Notfallinstrument für den Binnenmarkt

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat den Bericht über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Einrichtung eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (COM(2022)0459, Verfahren 2022/0278(COD)) angenommen, wie im Dokument A9-0246/2023 dargelegt; der Vorschlag der Kommission und die Änderungen des Parlaments wurden im Plenum (P9_TA(2023)0317) mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gebilligt. Auf Antrag des Berichterstatters Andreas Schwab wurde ein Ersuchen, die Angelegenheit an den zuständigen Ausschuss zur Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen zurückzuverweisen, genehmigt, wie in den Plenarprotokollen zu Punkt 7.7 vermerkt ist.

Was sich ändert

Der angenommene Text schafft ein neues Notfallinstrument für den Binnenmarkt und hebt ausdrücklich die bestehende Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates auf, womit die bisherige Rechtsgrundlage für Notfallmaßnahmen im Binnenmarkt ersetzt wird. Durch die Billigung des Vorschlags und seiner Änderungen sowie die Rückverweisung der Akte an den zuständigen Ausschuss hat das Parlament das Verfahren in Richtung interinstitutioneller Verhandlungen über den endgültigen Rechtstext vorangebracht.

Wer betroffen ist

Die Entscheidung betrifft unmittelbar die Institutionen der Europäischen Union, namentlich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 13 September 2023 - Strasbourg
    The Parliament adopted the regulation establishing the Single Market Emergency Instrument, approving the Commission proposal and amendments, and referred the matter back to the committee for interinstitutional negotiations.

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