Mehrwertsteuerregeln für Versandhandel mit eingeführten Waren: Parlament billigt Entwurf des Rates

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm am 8. Juli 2025 eine Gesetzgebungsresolution an, mit der es den Entwurf des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG billigte, der unter P10_TA(2025)0144 verzeichnet ist und mit dem Bericht A10-0119/2025 verknüpft ist. Der Text weist den Präsidenten an, die Position des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln, und ersucht den Rat, das Parlament zu benachrichtigen oder zu konsultieren, falls er vom genehmigten Wortlaut abweichen oder diesen wesentlich ändern sollte.

Änderungen

Der angenommene Entwurf ändert die Mehrwertsteuerrichtlinie, um Bestimmungen festzulegen, die Steuerpflichtige betreffen, die den Versandhandel mit eingeführten Waren erleichtern, und um die Anwendung des besonderen Systems für den Versandhandel mit aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Waren zu regeln. Er behandelt zudem besondere Regelungen für die Erklärung und Zahlung der Einfuhr‑Mehrwertsteuer.

Wer ist betroffen

Die Maßnahmen betreffen unmittelbar Steuerpflichtige und andere Betreiber, die den Versandhandel mit eingeführten Waren ermöglichen, sowie Unternehmen, die das besondere System und die Regelungen für die Erklärung und Zahlung der Einfuhr‑Mehrwertsteuer anwenden.

Quellen

Offizielle Dokumente

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