Verrechnungspreise: Parlament nimmt geänderten Bericht an (A9-0066/2024)

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat den Bericht A9-0066/2024 zum Vorschlag der Kommission COM(2023)0529 für eine Richtlinie des Rates zu Verrechnungspreisen angenommen, wie er vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung und der Berichterstatterin Kira Marie Peter‑Hansen vorgelegt wurde, und zwar in geänderter Fassung mit einer einzigen Abstimmung angenommen und unter P9_TA(2024)0219 protokolliert. Das Ergebnis wurde in der Plenarsitzung vom 10. April 2024 (PV 10/04/2024 - 21.44) festgestellt und als mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen bezeichnet.

Was sich ändert

Das Parlament hat eine geänderte Position zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zu Verrechnungspreisen gebilligt, die im angenommenen Text P9_TA(2024)0219 formell niedergelegt ist und mit dem Verfahren 2023/0322(CNS) sowie den Aktenzeichen C9-0339/2023 und A9-0066/2024 verknüpft ist. Der angenommene Text ersetzt die bisherige Position des Parlaments durch die von ihm angenommenen Änderungen und übermittelt diese geänderte Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren.

Wer ist betroffen

Das Dokument selbst legt eine Position des Parlaments zu einem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zu Verrechnungspreisen dar; in den Sitzungsunterlagen wird nicht angegeben, welche Länder, Branchen oder Betreiber direkt betroffen sind.

Quellen

Offizielle Dokumente

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