Vorübergehende handelsliberalisierende Maßnahmen zur Ergänzung von Handelskonzessionen für ukrainische Produkte

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm am 13. März 2024 Änderungen am Kommissionsvorschlag (COM(2024)0050) zu vorübergehenden handelsliberalisierenden Maßnahmen an, die als P9_TA(2024)0154 verzeichnet sind und mit dem Verfahren 2024/0028(COD) verbunden sind. Die Angelegenheit wurde gemäß Regel 59(4) an den zuständigen Ausschuss zur interinstitutionellen Verhandlung zurücküberwiesen.

Änderungen

Die Änderungen erweitern die Liste der Produkte, die einer automatischen Schutzmaßnahme unterliegen, von Geflügel, Eiern und Zucker auf Getreide und Honig und nennen ausdrücklich Weichweizen, Weizenmehle und -pellets, Gerste, Hafer, Mais, Honig, Eier, Geflügel und Zucker. Die Bezugsgröße für die Auslösung wurde auf das arithmetische Mittel der Einfuhrmengen der Jahre 2021, 2022 und 2023 geändert, die Reaktionsfrist der Kommission in der Auslösebestimmung wurde auf 14 Tage verkürzt und ein Mechanismus zur Wiedereinführung oder Festlegung zolltariflicher Kontingente ab dem 1. Januar 2025 hinzugefügt.

Wer ist betroffen

Die Änderungen betreffen Einfuhren aus der Ukraine sowie die landwirtschaftlichen Erzeuger und Märkte der Union für die genannten Getreidearten, Honig, Eier, Geflügel und Zucker, die durch die zolltariflichen Kontingente des Assoziierungsabkommens abgedeckt sind.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 13 March 2024 - Strasbourg
    Parliament adopted amendments to the regulation on temporary trade-liberalisation for Ukrainian products and referred the file back to the responsible committee for interinstitutional negotiations.

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