Vorübergehende Handelsliberalisierung für ukrainische Produkte angenommen

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm eine vorläufige Einigung zum Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung COM(2024)0050 (Dokument A9-0077/2024) im Verfahren 2024/0028(COD) an, wobei die Akte vom Ausschuss für internationalen Handel bearbeitet wurde und Sandra Kalniete Berichterstatterin war. Der Text wurde mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen als P9_TA(2024)0304 angenommen, die erste Lesung des Parlaments wurde abgeschlossen und die Erklärungen der Kommission wurden genehmigt; zu den angenommenen Texten gehörte auch P9_TA(2024)0154.

Was sich ändert

Die angenommene Verordnung legt vorübergehende Maßnahmen zur Handelsliberalisierung fest, die die bestehenden Handelszugeständnisse für ukrainische Produkte im Rahmen des Assoziationsabkommens ergänzen. Praktisch schafft die Änderung eine regulatorische Grundlage, um diese vorübergehenden Maßnahmen wie im Vorschlag beschrieben anzuwenden.

Wer betroffen ist

Die Maßnahmen betreffen ukrainische Produkte und beziehen sich auf die Parteien des Assoziationsabkommens: die Europäische Union, Euratom und ihre Mitgliedstaaten sowie die Ukraine.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Tuesday, 23 April 2024 - Strasbourg
    Parliament adopted the provisional agreement on temporary trade-liberalisation measures for Ukrainian products under the EU–Ukraine Association Agreement.

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