Verbot von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem Unionsmarkt

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat den Text „Verbot von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem Unionsmarkt“ als Teil des Pakets von Texten angenommen, die am Dienstag, dem 23. April 2024, in Straßburg verabschiedet wurden. Der Punkt erscheint auf der offiziellen Liste der während dieser Sitzung verabschiedeten Texte.

Was sich ändert

Der angenommene Text legt ein Verbot für mit Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem Unionsmarkt fest und schafft damit eine neue rechtliche Folge für solche Produkte innerhalb des Unionsmarkts. Die Maßnahme ändert die Behandlung von mit Zwangsarbeit hergestellten Produkten im Kontext des Unionsmarkts, indem sie ein klares Verbot einführt, das sich im angenommenen Titel widerspiegelt.

Wer betroffen ist

Die Maßnahme betrifft Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden und sich auf dem Unionsmarkt befinden oder in diesen gelangen.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Tuesday, 23 April 2024 - Strasbourg
    EP plenary adopted temporary trade-liberalisation measures supplementing concessions for Ukrainian products under the EU–Ukraine Association Agreement.

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