Position zu vorübergehenden handelsliberalisierenden Maßnahmen für Erzeugnisse aus der Republik Moldau

Position des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament nahm in erster Lesung am 13. März 2024 eine Stellungnahme an, die vorübergehende handelsliberalisierende Maßnahmen billigt, die die für Erzeugnisse mit Ursprung in der Republik Moldau geltenden Handelszugeständnisse ergänzen. Die Stellungnahme bezieht sich auf Maßnahmen im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits.

Wichtiger handelspolitischer Punkt

Der zentrale handelspolitische Punkt ist, dass sich die Position des Parlaments auf eine vorgeschlagene Verordnung (EU) 2024/... bezieht, mit der vorübergehende handelsliberalisierende Maßnahmen eingeführt werden sollen, um die bestehenden Handelszugeständnisse für moldauische Erzeugnisse unter diesem Assoziierungsabkommen zu ergänzen. Das Dokument stellt diese Maßnahmen als vorübergehend und als Ergänzung zu den vertraglichen Zugeständnissen dar, die bereits unter dem Abkommen gewährt werden.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme wurde mit Blick auf die Verabschiedung der Verordnung (EU) 2024/... durch das Europäische Parlament und den Rat angenommen.

Quellen

Neueste EU-Handelsentwicklungen

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