Parlament erhebt keine Einwände gegen delegierte Verordnung zur Änderung des Anwendungsdatums der FLEGT-Auflistung für Ghana

Entscheidung

Das Parlament erklärte, dass es keine Einwände gegen die delegierte Verordnung der Kommission vom 12. Juni 2025 (C(2025)03819) zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2025/530 erhebt und wies seinen Präsidenten an, die Entscheidung an den Rat und die Kommission weiterzuleiten.

Was ändert sich

Die delegierte Verordnung ändert das Anwendungsdatum der Delegierten Verordnung (EU) 2025/530, die die Republik Ghana und ihre Timber Industry Development Division in Anhang I aufnimmt und die erfassten Produkte in Anhang III zur Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 aufführt. Die Änderung zielt darauf ab, das Beginn‑Datum anzupassen, da Ghana frühestens am 30. Juni 2025 mit der Ausstellung von FLEGT‑Lizenzen beginnen wird und Sendungen, die zwei bis acht Wochen dauern, Gefahr laufen, nach dem ursprünglichen Anwendungsdatum 8. Juli 2025 ohne Lizenzen in die Union zu gelangen.

Wer ist betroffen

Die Änderung betrifft unmittelbar den Holzhandel zwischen der Union und Ghana, die ghanaische Timber Industry Development Division sowie Wirtschaftsakteure sowohl in Ghana als auch in der Europäischen Union.

Quellen

Offizielle Dokumente

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