Parlament: keine Einwände gegen von der Kommission delegierte Regeln zur Akkreditierung von CBAM‑Verifizierern

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm den Entschließungsentwurf B10‑0565/2025 am 10. Dezember 2025 an, um keine Einwände gegen die delegierte Verordnung der Kommission vom 20. November 2025 (C(2025)07845) zu erheben, und wies seinen Präsidenten an, diese Entscheidung an den Rat und die Kommission weiterzuleiten; der angenommene Text ist als P10_TA(2025)0329 verzeichnet.

Was ändert sich

Die delegierte Verordnung legt Bedingungen für die Erteilung der Akkreditierung an Verifizierer, die Anforderungen und Prüfungsaktivitäten akkreditierter Verifizierer, anwendbare Verwaltungsmaßnahmen einschließlich des Entzugs der Akkreditierung sowie den Informationsaustausch zwischen nationalen Akkreditierungsstellen, nationalen zuständigen Behörden und der Kommission fest. Sie regelt außerdem Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung und die Peer‑Evaluation nationaler Akkreditierungsstellen, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Korrekturmaßnahmen der Mitgliedstaaten, und wird als notwendig erachtet, damit die CBAM‑Bestimmungen ab dem 1. Januar 2026 Anwendung finden.

Wer ist betroffen

Nationale Akkreditierungsstellen, Bewerber um Akkreditierung und akkreditierte Verifizierer, nationale zuständige Behörden, die Mitgliedstaaten und die Kommission sind unmittelbar von diesen Regeln betroffen.

Quellen

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