Das Europäische Parlament stimmt dem EU‑Island‑Abkommen über Regeln des Fonds für integriertes Grenzmanagement zu

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat sein Einverständnis zur Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Union und Island über ergänzende Regeln in Bezug auf das Instrument zur finanziellen Unterstützung für Grenzmanagement und Visapolitik erteilt, in Übereinstimmung mit der Empfehlung A9-0146/2024 und dem angenommenen Gesetzestext P9_TA(2024)0213. Der federführende Ausschuss nahm den Bericht am 19. März 2024 mit einer endgültigen Ausschussabstimmung von 43 Stimmen dafür, 4 dagegen und 7 Enthaltungen an.

Was sich ändert

Das Abkommen legt die ergänzenden Regeln fest, die für Islands Teilnahme am Instrument zur finanziellen Unterstützung für Grenzmanagement und Visapolitik im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement für die Programmperiode 2021–2027 erforderlich sind. Der Berichterstatter stellt fest, dass Island die in der Verordnung (EU) 2021/1148 festgelegten Regeln sowie die anwendbaren Artikel der Verordnung über gemeinsame Bestimmungen und der Finanzverordnung in gleicher Weise wie die EU-Mitgliedstaaten anwenden wird.

Wer ist betroffen

Das Abkommen betrifft unmittelbar Island sowie diejenigen Mitgliedstaaten und mit dem Schengen-Raum verbundene Länder, die am Instrument zur finanziellen Unterstützung für Grenzmanagement und Visapolitik teilnehmen.

Quellen

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