Parlament verabschiedet Position zur Änderung der Regeln für Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Entscheidung

Das Europäische Parlament verabschiedete seine Position in erster Lesung am 16. Dezember 2025 (Text P10_TA(2025)0324) zum Vorschlag der Kommission COM(2025)0081 und wies seinen Präsidenten an, diese Position dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln. Das Parlament stellte einen vorläufigen Kompromiss mit dem Rat fest und erklärte, dass seine Position dem endgültigen Rechtsakt, der Richtlinie (EU) 2026/470, entspricht.

Was ändert sich

Die verabschiedete Position ändert die Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 in Bezug auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und bestimmte Sorgfaltsanforderungen zur Nachhaltigkeit von Unternehmen. Das Parlament forderte die Kommission außerdem auf, die Angelegenheit an das Parlament zurückzuverweisen, wenn die Kommission ihren Vorschlag ersetzt, wesentlich ändert oder beabsichtigt, ihn wesentlich zu ändern.

Wer ist betroffen

Die Änderungen gelten für die Einheiten und Rechtsrahmen, die durch die Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 geregelt sind.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Tuesday, 16 December 2025 - Strasbourg
    Parliament adopted its first-reading position; an agreement with the Council leads to Directive 2026/470 amending corporate sustainability reporting and due diligence requirements.

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