Parlament verabschiedet Position zur Euro-7-Typgenehmigung

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat am 13. März 2024 in erster Lesung (EP-PE_TC1-COD(2022)0365) eine Position verabschiedet mit Blick auf die Annahme der Verordnung (EU) 2024/... über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und -motoren sowie von Systemen, Bauteilen und gesonderten technischen Einheiten, die für solche Fahrzeuge bestimmt sind, hinsichtlich ihrer Emissionen und der Batterielebensdauer (Euro 7).

Was sich ändert

Der Verordnungsentwurf legt EU-Typgenehmigungsregeln fest, die Fahrzeugemissionen und die Batterielebensdauer im Rahmen von Euro 7 behandeln; er ändert die Verordnung (EU) 2018/858 und hebt die Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009, die Verordnung der Kommission (EU) Nr. 582/2011, die Verordnung der Kommission (EU) 2017/1151, die Verordnung der Kommission (EU) 2017/2400 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 auf.

Wer betroffen ist

Hersteller von Kraftfahrzeugen und -motoren sowie Zulieferer von Systemen, Bauteilen und gesonderten technischen Einheiten, die für solche Fahrzeuge bestimmt sind, sind unmittelbar betroffen.

Quellen

Neueste EU-Handelsentwicklungen

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