Widerspruch gegen die Verlängerung der Zulassung für die gentechnisch veränderte Sojabohne A5547-127 (ACS-GM006-4)

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm einen Entschließungsantrag an, der vom ENVI-Ausschuss im Verfahren 2022/2930(RSP) eingebracht und unter der Kennzeichnung B9-0548/2022 verzeichnet wurde, und der gemäß Regel 112(2) und (3) dem Entwurf der Durchführungsentscheidung der Kommission zur Verlängerung der Zulassung widerspricht; der angenommene Text trägt die Bezeichnung P9_TA(2022)0433. Der Antrag wurde am 13. Dezember 2022 in Straßburg im Plenum zur Abstimmung gestellt und er erforderte die einfache Mehrheit.

Welche Änderungen

Durch die Annahme des Entschließungsantrags hat das Parlament einen Widerspruch gegen den Entwurf der Durchführungsentscheidung der Kommission verzeichnet, der die Verlängerung der Zulassung für das Inverkehrbringen der genannten gentechnisch veränderten Sojabohne anstrebte. Die formelle Annahme ist mit einem in den Sitzungsprotokollen genannten Anhang mit den Abstimmungsergebnissen verzeichnet.

Wer ist betroffen

Das Ergebnis betrifft Erzeugnisse, die die gentechnisch veränderte Sojabohne A5547-127 (ACS-GM006-4) enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr hergestellt sind.

Quellen

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