Verhandlungen vor der ersten Lesung des Parlaments (Regel 71)

EP-Position

Die zuständigen Ausschüsse beschlossen, interinstitutionelle Verhandlungen gemäß Regel 71 auf der Grundlage von drei Berichten aufzunehmen: ein ECON-Bericht zur Modernisierung des Schlüsselinformationsdokuments, ein ECON-Bericht zur Änderung von Schutzregelungen für Privatanleger der Union sowie ein gemeinsamer LIBE- und FEMM-Bericht zur Änderung der Richtlinie über Opfer von Straftaten. Als Berichterstatter/innen, die im Sitzungsprotokoll genannt sind, werden Stéphanie Yon-Courtin für die ECON-Akten sowie Javier Zarzalejos und María Soraya Rodríguez Ramos für die LIBE/FEMM-Akte genannt.

Wichtigster handelsrelevanter Punkt

Das unmittelbar handelsrelevanteste Ergebnis ist, dass der ECON-Ausschuss die Aufnahme von Verhandlungen über zwei Gesetzesvorschläge im Bereich der Finanzdienstleistungen befürwortete: einen zur Modernisierung des Schlüsselinformationsdokuments und einen zur Änderung mehrerer Richtlinien, die den Schutz von Privatanlegern regeln. Diese Akten zielen darauf ab, den regulatorischen Rahmen zu ändern, der für Privatanlageprodukte und anlegergerichtete Informationen gilt.

Weiteres Vorgehen

In Übereinstimmung mit Regel 71(2) konnten Anträge, die Entscheidung, Verhandlungen aufzunehmen, zur Abstimmung zu stellen, bis Mitternacht des folgenden Tages eingereicht werden; die Verhandlungen konnten nach Ablauf dieser Frist beginnen, sofern kein solcher Antrag gestellt wurde.

Quellen

Offizielle Dokumente

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