Entschließungsantrag zum Fall Ryan Cornelius in Dubai

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm den Entschließungsantrag B10‑0328/2025 (Verfahren 2025/2796(RSP)) an; er ist unter der Kennzeichnung P10_TA(2025)0161 vermerkt. Debatten fanden am 9. Juli 2025 statt und die Abstimmungen erfolgten am 10. Juli 2025. Der Text wurde gemäß Regel 150 eingereicht und strebt die Aufnahme in eine Debatte über Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit an.

Was sich ändert

Die Entschließung fordert die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) auf, Ryan Cornelius und andere willkürlich Inhaftierte freizulassen und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) zu den Vertragsstaaten beizutreten. Sie drängt die Europäische Kommission, vor den Verhandlungen über das Besondere Partnerschaftsabkommen (SPA) eine unabhängige menschenrechtliche Folgenabschätzung durchzuführen und die Schlussfolgerungen an die Bedingung zu knüpfen, dass die VAE diesen Übereinkommen beitreten. Zudem fordert sie vertrauliche Plattformen für menschenrechtliche Dialoge zwischen der Zivilgesellschaft und den Behörden sowie Zugang für unabhängige Menschenrechtsbeobachter.

Wer ist betroffen

Die Entschließung richtet sich an die Vereinigten Arabischen Emirate, namentlich genannte Inhaftierte, darunter Ryan Cornelius, sowie andere Menschenrechtsverteidiger und an die EU‑Institutionen, die an den Verhandlungen über das Besondere Partnerschaftsabkommen und an menschenrechtlichen Dialogen beteiligt sind.

Quellen

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