Außergewöhnliche Handelsmaßnahmen für Länder und Gebiete, die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmen oder damit verbunden sind

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat in erster Lesung am 13. November 2025 seine Position zur Kommissionsvorschlag COM(2025)0229 im Verfahren 2025/0108(COD) angenommen, unter Bezugnahme auf die Artikel 294(2) und 294(3) sowie Artikel 207(2) AEUV, und seinen Präsidenten angewiesen, die Position an den Rat, die Kommission und die nationalen Parlamente weiterzuleiten. Der Wortlaut der Parlamentsposition ist als A10‑0188/2025 festgehalten und der Bericht des Ausschusses für Internationalen Handel ist als Teil des Verfahrens vermerkt.

Was sich ändert

Die vom Parlament angenommene Position ändert die Verordnung (EU) 2024/823 über außergewöhnliche Handelsmaßnahmen und entspricht — da zwischen Parlament und Rat eine Einigung erzielt wurde — dem endgültigen Rechtsakt, der Verordnung (EU) 2025/2014. Das Parlament fordert die Kommission zudem auf, die Angelegenheit an das Parlament zurückzuverweisen, wenn sie ihren Vorschlag ersetzt, ihn wesentlich ändert oder beabsichtigt, ihn wesentlich zu ändern.

Wer betroffen ist

Die Maßnahmen und die Änderung gelten für Länder und Gebiete, die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmen oder damit verbunden sind.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Thursday, 13 November 2025 - Brussels
    European Parliament adopted its position at first reading on a regulation amending Regulation 2024/823 on exceptional trade measures for Stabilisation and Association Process participants.

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