Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Menschenrechten in Bangladesch und dem Fall Odhikar
Entscheidung
Das Europäische Parlament verabschiedete eine Entschließung zur Menschenrechtslage in Bangladesch, insbesondere zum Fall Odhikar, nach dem Verfahren 2023/2833(RSP) mit dem Textverweis P9_TA(2023)0324, zuletzt aktualisiert am 13. September 2023.
Was sich ändert
Die Entschließung fordert die Regierung von Bangladesch auf, alle Anklagen gegen Vertreter von Odhikar unverzüglich fallen zu lassen, dessen Registrierung wiederherzustellen und sicherzustellen, dass die Zivilgesellschaft Zugang zu genehmigten ausländischen Fördermitteln erhält, und sie ermutigt zur Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen zur Einrichtung eines spezialisierten Mechanismus zur Untersuchung erzwungener Verschleppungen, wobei internationale Beobachter bei Gerichtsverhandlungen zugelassen werden sollen. Sie fordert außerdem die Aufhebung des Digital Security Act, die Einhaltung der Kernnormen der ILO sowie die Umsetzung einer Arbeitsroadmap, äußert Besorgnis über die verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen von Everything but Arms und mögliche Folgen für EBA‑Präferenzen, verlangt die Schaffung von Voraussetzungen für freie und faire Wahlen 2024, bittet die außenpolitischen Stellen der EU, Bedenken zu äußern und lokale Menschenrechtsverteidiger zu unterstützen, und weist den Präsidenten des Parlaments an, die Entschließung an die EU‑Institutionen sowie an die Regierung und das Parlament von Bangladesch weiterzuleiten.
Wer ist betroffen
Die Entschließung betrifft direkt die Regierung von Bangladesch, Odhikar, Nichtregierungsorganisationen, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaften, Arbeitnehmer, Journalistinnen und Journalisten sowie die außenpolitischen Stellen der EU, einschließlich des EEAS und der Botschaften der Mitgliedstaaten.
Quellen
Offizielle Dokumente
- JOINT MOTION FOR A RESOLUTION on the human rights situation in Bangladesh, notably the case of Odhikar Adopted EP resolution calls on Bangladesh to drop charges against Odhikar and restore NGO status, while urging compliance with ILO standards and continuation of EBA engagement.
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