EU‑Liechtenstein‑Abkommen zur Teilnahme am Fonds für Grenzmanagement

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens zwischen der Union und dem Fürstentum Liechtenstein über ergänzende Vorschriften für die Teilnahme am Instrument für finanzielle Unterstützung des Grenzmanagements und der Visapolitik gegeben und seinen Präsidenten angewiesen, seine Stellungnahme an den Rat, die Kommission sowie an die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten und des Fürstentums Liechtenstein zu übermitteln. Die Ausschussempfehlung ist A9-0144/2024, und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat den Bericht am 19. März 2024 mit einer Ausschussabstimmung von 43 dafür, 3 dagegen und 7 Enthaltungen angenommen; zu den angenommenen Texten gehört P9_TA(2024)0217.

Was ändert sich

Das Abkommen legt die ergänzenden Vorschriften fest, die für die Teilnahme Liechtensteins am BMVI als Teil des Fonds für integriertes Grenzmanagement für die Programmperiode 2021–2027 erforderlich sind, und verlangt, dass die Umsetzung in geteilter, direkter oder indirekter Verwaltung mit den Unionsgrundsätzen und -vorschriften zur finanziellen Verwaltung und Kontrolle übereinstimmt. Es sieht Mechanismen für eine rasche Anpassung an Änderungen wichtiger Unionsrechtsakte vor und enthält eine Bestimmung zum Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS).

Wer ist betroffen

Das Abkommen betrifft unmittelbar das Fürstentum Liechtenstein, die Mitgliedstaaten und andere an Schengen angeschlossene Staaten, die am BMVI teilnehmen, und bezieht Aufsichtsorgane der EU ein, darunter den Europäischen Rechnungshof, OLAF, die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) und die Europäische Kommission.

Quellen

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