EU genehmigt vorübergehende Handelsmaßnahmen für ukrainische Produkte

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der Kommission und die Änderungen zu vorübergehenden handelsliberalisierenden Maßnahmen für ukrainische Produkte gebilligt, wie im angenommenen Text P9_TA(2024)0154 festgehalten und mit dem Bericht A9-0077/2024 im Verfahren 2024/0028(COD) verknüpft. Das Parlament wies einen separaten Antrag auf Ablehnung des Kommissionsvorschlags zurück und stimmte einem Ersuchen zu, die Angelegenheit an den Ausschuss zurückzuverweisen; die Entscheidungen wurden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen.

Was sich ändert

Der angenommene Text ergänzt Handelszugeständnisse aus dem EU/Euratom/Ukraine-Assoziationsabkommen, indem er vorübergehende handelsliberalisierende Maßnahmen für ukrainische Produkte einführt. Er spiegelt den Kommissionsvorschlag und den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel wider. Der Bericht wurde von der Berichterstatterin Sandra Kalniete vorgelegt, und das Plenum nahm den Text der Kommission an.

Wer ist betroffen

Die Maßnahmen gelten für ukrainische Produkte, die vom EU/Euratom/Ukraine-Assoziationsabkommen erfasst sind, und betreffen die Europäische Union, Euratom und deren Mitgliedstaaten.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 13 March 2024 - Strasbourg
    Plenary approved the Commission proposal and amendments on temporary trade-liberalisation for Ukrainian products under the EU-Ukraine Association Agreement, rejected the motion to reject, and approved referral back to committee.

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