Erleichterte Mobilität für Architektinnen und Architekten, da EU‑Kanada‑Abkommen in Kraft tritt

Wichtige Entwicklung

Das Abkommen über gegenseitige Anerkennung (MRA) für Architektinnen und Architekten zwischen der EU und Kanada ist verbindlich geworden, erleichtert die berufliche Mobilität und erweitert die Möglichkeiten für Architektinnen und Architekten in beiden Rechtsordnungen. Die Generaldirektion für Handel (DG TRADE) hat eine eigene Access2Markets-Webseite eingerichtet, um gebündelte Ressourcen und verfahrensbezogene Leitlinien bereitzustellen.

Kontext

Im Oktober 2024 angenommen, trat das MRA in Kraft, nachdem die EU und Kanada ihre internen Zustimmungsverfahren abgeschlossen hatten, und es ist das erste Abkommen der EU, das Dienstleistungen abdeckt. Die Regelung ergänzt die bestehenden Vorteile im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA).

Kernbereiche

Das MRA schafft einen eigenen Anerkennungsprozess für architektonische Qualifikationen, einschließlich der Erlangung einer Zulassung, und beseitigt Barrieren für Architektinnen und Architekten, die grenzüberschreitend arbeiten möchten. Es ist das erste MRA gemäß CETA und das erste MRA für Berufsqualifikationen, das von der EU abgeschlossen wurde.

Weitere Schritte

EU‑Architektinnen und -Architekten, die in Kanada Anerkennung anstreben, müssen Bedingungen erfüllen, darunter formale Qualifikationen, eine gültige berufliche Zulassung durch eine zuständige Behörde und mindestens 12 Jahre einschlägiger Ausbildung und Berufserfahrung; zudem gelten Sprachvoraussetzungen. Sie müssen sich bei den zuständigen lokalen Behörden in der jeweiligen Provinz oder dem jeweiligen Territorium in Kanada registrieren und die Access2Markets‑Seite für Orientierung nutzen.

Quellen

Offizielle Dokumente

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