Entwurf einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG — Mehrwertsteuerregelungen für das digitale Zeitalter

Entscheidung

Das Europäische Parlament genehmigte den Entwurf des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG (15159/2024 – C10‑0170/2024) und nahm den Ausschussbericht A10-0001/2025 unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens an, wobei die Entscheidung des Ausschusses und die Annahme am 16. Januar 2025 vermerkt wurden. Das Parlament beauftragte seinen Präsidenten, seine Stellungnahme an den Rat, die Kommission und die nationalen Parlamente zu übermitteln, und forderte den Rat auf, das Parlament zu benachrichtigen oder erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, vom genehmigten Text abzuweichen oder ihn wesentlich zu ändern.

Was ändert sich

Das ViDA-Paket führt drei Kernänderungen ein: ein neues Echtzeit-Digitalberichtssystem auf Basis der E‑Rechnung, aktualisierte Mehrwertsteuervorschriften für die Plattformökonomie und eine einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung für Unternehmen, die an Verbraucher in der gesamten EU verkaufen. Der Ratstext führt stufenweise ein als Lieferant betrachtetes Regime ein, zunächst freiwillig ab dem 1. Juli 2028 und verpflichtend ab dem 1. Januar 2030; erlaubt den Mitgliedstaaten, KMU von diesem Regime auszunehmen; gewährt größere Flexibilität für nationale Rechnungssysteme; führt unter bestimmten Bedingungen Sammelrechnungen wieder ein; und verlängert die Fristen für die Umsetzung gegenüber den Vorschlägen des Parlaments.

Wer betroffen ist

Mitgliedstaaten sowie Unternehmen, die an Verbraucher in der gesamten EU verkaufen, einschließlich Plattformbetreiber und KMU, sind von den Änderungen der Mehrwertsteuerberichterstattung, der Registrierung und der Plattformregeln unmittelbar betroffen.

Quellen

Offizielle Dokumente

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