Verordnung über Entwaldung: bestimmte Verpflichtungen von Betreibern und Händlern

Entscheidung

Das Europäische Parlament verabschiedete die Maßnahme während seiner Sitzung in Straßburg am Mittwoch, dem 26. November 2025, und das verabschiedete Dokument ist unter der Referenz TA-10-2025-0295 verzeichnet. Diese Annahme ist in der offiziellen Zusammenstellung des Parlaments der in dieser Sitzung verabschiedeten Texte aufgeführt.

Was sich ändert

Das angenommene Instrument legt bestimmte Verpflichtungen fest, die Betreiber und Händler im Zusammenhang mit der Entwaldung erfüllen müssen, und übersetzt damit den regulatorischen Ansatz in festgelegte Pflichten für diese Kategorien von Marktakteuren. Diese Bestimmungen stellen verbindliche Anforderungen dar, die im verabschiedeten Text enthalten sind und von Betreibern und Händlern bei der Durchführung der durch die Maßnahme abgedeckten Tätigkeiten zu berücksichtigen sind.

Wer betroffen ist

Betreiber und Händler werden im verabschiedeten Text ausdrücklich als die unmittelbar von den neuen Verpflichtungen betroffenen Parteien genannt, wie in der Liste der verabschiedeten Texte des Parlaments verzeichnet.

Quellen

Offizielle Dokumente

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