Deal über Handelshilfe für die Ukraine mit mehr Schutz für EU‑Bauern

Was wurde beschlossen

Die Mitgesetzgeber einigten sich darauf, Einfuhrzölle und Kontingente für ukrainische Agrarexporte in die EU bis zum 5. Juni 2025 auszusetzen und verstärkte Schutzmaßnahmen einzuführen. Eine Notbremse wurde für Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Grütze, Mais und Honig hinzugefügt, der Bezugszeitraum für ihre Auslösung wurde verlängert, und die Kommission kann Maßnahmen ergreifen, wenn die Einfuhren erhebliche Störungen des Marktes verursachen.

Wer ist betroffen

Die Maßnahmen betreffen ukrainische Exporteure, die zollfreien Zugang anstreben, sowie EU‑Landwirte, denen verstärkte Schutzmaßnahmen gewährt werden; die Kommission wird die Überwachung der Getreideeinfuhren, insbesondere von Weizen, verstärken. Parlament, Rat und Kommission sind beteiligt, und die Kommission hat zugesagt, im Rahmen der Überprüfung des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine über eine dauerhafte Zollliberalisierung zu beraten.

Nächste Schritte

Parlament und Rat müssen dem vorläufigen Abkommen endgültig zustimmen. Das Parlament wird voraussichtlich während der zweiten Teilsitzung im April im Plenum darüber abstimmen, und die derzeitigen Maßnahmen laufen am 5. Juni 2024 aus, sodass die neuen Regeln unmittelbar nach diesem Datum in Kraft treten sollten.

Quellen

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