Ermächtigung für Frankreich, ein Abkommen über gerichtliche Zusammenarbeit mit Algerien zu verhandeln

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm den Bericht des Ausschusses für Rechtsfragen A9-0356/2023, Berichterstatterin Ilana Cicurel, zu dem Vorschlag für eine Entscheidung [COM(2023)0065 - C9-0019/2023 - 2023/0028(COD)] an, der Frankreich ermächtigt, mit Algerien über ein bilaterales Abkommen zur gerichtlichen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zu verhandeln; das Abstimmungsergebnis wurde als Mehrheit der für den Bericht abgegebenen Stimmen festgestellt. Der Vorschlag der Kommission und die Änderungen wurden durch Einzelabstimmung gemäß P9_TA(2023)0448 gebilligt, und die erste Lesung des Parlaments wurde am 12. Dezember 2023 in Straßburg abgeschlossen (Tagesordnungspunkt 7.5 der Plenarversammlung).

Was sich ändert

Der angenommene Text gewährt Frankreich eine formelle Ermächtigung, Verhandlungen mit Algerien aufzunehmen, um ein bilaterales Abkommen zur Regelung der gerichtlichen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen anzustreben. Damit werden der Vorschlag der Kommission und die parlamentarischen Änderungen durch diese Ermächtigung umgesetzt.

Wer ist betroffen

Die Maßnahme betrifft unmittelbar Frankreich und Algerien und bezieht sich auf die gerichtliche Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen.

Quellen

Offizielle Dokumente

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