Verabschiedung einer Sondermaßnahme zugunsten Tunesiens für 2023

Entscheidung

Am 14. März 2024 in Straßburg hat das Europäische Parlament den Entschließungsantrag B9-0173/2024 zur Sondermaßnahme zugunsten Tunesiens für 2023 angenommen; der Antrag wurde mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen und als angenommen unter der Referenz P9_TA(2024)0175 protokolliert. Im Protokoll ist die Vorgangsnummer 2024/2573(RSP) vermerkt und die Annahme ist in den Plenarprotokollen sowie in der Liste der angenommenen Texte dokumentiert.

Was ändert sich

Der angenommene Text formell festlegt eine Sondermaßnahme zugunsten Tunesiens für 2023 und ist in den Parlamentarunterlagen als der angenommene Text P9_TA(2024)0175 eingetragen. Debatten, Wortprotokolle und Erklärungen zu den Stimmen im Zusammenhang mit der Annahme sind in den Plenarunterlagen verfügbar, die durch die Einträge PV und CRE für den 14/03/2024 identifiziert sind.

Wer ist betroffen

Die Entscheidung betrifft unmittelbar Tunesien als den in der angenommenen Sondermaßnahme für 2023 genannten Begünstigten.

Quellen

Offizielle Dokumente

Neueste EU-Handelsentwicklungen

Ähnliche handelspolitische Maßnahmen

Language