Änderung der Verordnung (EU) 2016/2031 über Schutzmaßnahmen gegen Pflanzenschädlinge

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat eine vorläufige Einigung (P9_TA(2024)0346) über den Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/2031 angenommen, wobei die Berichterstatterin des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Clara Aguilera, vor der Abstimmung eine Erklärung abgegeben hat; der Text wurde mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen und die erste Lesung des Parlaments geschlossen.

Was sich ändert

Die angenommenen Änderungen betreffen mehrjährige Überwachungsprogramme, Meldungen über das Vorhandensein geregelter Nicht-Quarantäneschädlinge, vorübergehende Ausnahmen von Einfuhrverboten und besondere Einfuhranforderungen, Verfahren zur Aufnahme von Hochrisikopflanzen in Listen, vorübergehende Einfuhranforderungen für Hochrisikopflanzen, Pflanzenprodukte und andere Gegenstände, den Inhalt phytosanitärer Zertifikate, die Verwendung von Pflanzenpässen und bestimmte Meldepflichten für abgegrenzte Gebiete sowie für Schädlingsüberwachungen.

Wer ist betroffen

Die Maßnahmen betreffen die Europäische Union und ihre Organe und greifen insbesondere in die Regeln ein, die für Hochrisikopflanzen, Pflanzenprodukte sowie die damit verbundenen Einfuhr- und Zertifizierungsverfahren gelten.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 24 April 2024 - Strasbourg
    Parliament adopted a provisional agreement closing its first reading on amendments to Regulation 2016/2031 concerning plant health, import rules and related procedures.

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