Parlament erteilt Zustimmung zum Freihandelsabkommen EU–Neuseeland

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat am 22. November 2023 eine Gesetzesresolution (P9_TA(2023)0417) angenommen, mit der es seine Zustimmung zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland erteilt, auf der Grundlage des Entwurfs eines Beschlusses des Rates, des Vertragsentwurfs und der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A9-0305/2023).

Was ändert sich

Durch die Erteilung seiner Zustimmung hat das Parlament seine formelle Zustimmungsrolle im vertraglich vorgesehenen Verfahren zum Abschluss des Abkommens abgeschlossen und seinen Präsidenten angewiesen, seine Position an den Rat, die Kommission sowie an die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten und an Neuseeland weiterzuleiten. Konkrete rechtliche oder marktbezogene Änderungen hängen von den Bestimmungen des Abkommens und den anschließenden Umsetzungsschritten ab.

Wer ist betroffen

Die Entscheidung betrifft unmittelbar die Institutionen der Europäischen Union, die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten sowie Neuseeland.

Quellen

Offizielle Dokumente

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