Parlament verabschiedet Fangdokumentationsprogramm für Blauflossen-Thunfisch

Entscheidung

Das Europäische Parlament verabschiedete die vorläufige Einigung zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines Fangdokumentationsprogramms für Blauflossen-Thunfisch, verzeichnet als P9_TA(2023)0399, und schloss die erste Lesung des Parlaments; der Text wurde mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Plenum am 21. November 2023 angenommen. Die Akte wurde vom Ausschuss für Fischerei mit Berichterstatter Gabriel Mato eingebracht und hatte eine erste Abstimmung im Februar 2022, bevor sie gemäß Regel 59(4) zur Durchführung interinstitutioneller Verhandlungen an den Ausschuss zurückverwiesen wurde.

Welche Änderungen

Die angenommene Verordnung richtet ein Fangdokumentationsprogramm für Thunnus thynnus ein und hebt die Verordnung (EU) Nr. 640/2010 auf, womit der bisherige Rechtsrahmen ersetzt wird. Dies schafft neue Dokumentations- und Compliance-Anforderungen für Betreiber, die Blauflossen-Thunfisch handhaben, und betrifft Importeure, Exporteure, Fischereibetriebe sowie nationale Compliance-Teams.

Wer ist betroffen

Direkt betroffen sind die Europäische Union und externe Partner, die in der Klassifizierung genannt werden, wie die Vereinigten Staaten und Japan, zusammen mit Fischereibetrieben, Fischhandelsunternehmen und nationalen Compliance-Behörden.

Quellen

Offizielle Dokumente

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