Empfehlung zur Zustimmung zu einem Protokoll über den freien Datenverkehr im EU‑Japan‑Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Entscheidung

Das Europäische Parlament verabschiedete eine Gesetzgebungsresolution, mit der es seine Zustimmung zum Abschluss im Namen der EU des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft erteilte, wie in der Ausschussempfehlung A9-0081/2024 und dem Plenartext P9_TA(2024)0168 dargestellt. Der Ausschuss für Internationalen Handel nahm die Empfehlung am 7. März 2024 mit einer abschließenden Ausschussabstimmung von 31 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen an, und der Zustimmungsgesuch wurde unter dem Aktenzeichen C9‑0018/2024 eingereicht.

Was ändert sich

Das Protokoll ergänzt das EU‑Japan-EPA um ausgehandelte Bestimmungen zu grenzüberschreitenden Datenflüssen, die dazu bestimmt sind, ungerechtfertigte Maßnahmen zur Datenlokalisierung zu verhindern und den freien Datenverkehr unter Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz und der Regeln der digitalen Wirtschaft zu gewährleisten. Die Verhandlungen wurden am 24. Oktober 2022 aufgenommen und am 28. Oktober 2023 grundsätzlich abgeschlossen; der Text wird als ergänzend zur bestehenden gegenseitigen Angemessenheitsregelung für personenbezogene Daten dargestellt und ist mit den einschlägigen EU-Handels- und Datenstrategien abgestimmt.

Wer ist betroffen

Das Protokoll betrifft die Europäische Union und Japan sowie Unternehmen und Lieferketten in zahlreichen Wirtschaftssektoren, die auf grenzüberschreitende Datenflüsse angewiesen sind.

Quellen

Offizielle Dokumente

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