Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft
Entscheidung
Das Europäische Parlament verabschiedete am 14. März 2024 eine gesetzgeberische Entschließung, mit der es seine Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft erteilte. Die Entschließung ist unter P9_TA(2024)0168 verzeichnet und mit dem Dokument A9-0081/2024 verknüpft. Die Entschließung nahm Kenntnis vom Entwurf des Beschlusses des Rates (16005/2023), vom Entwurf des Protokolls (16006/2023), vom Antrag auf Zustimmung nach dem Verfahren 2023/0450(NLE), von der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel und von den einschlägigen Geschäftsordnungsbestimmungen.
Was sich ändert
Der Text stellt fest, dass das Parlament seine Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zur Änderung des Abkommens über die Wirtschaftspartnerschaft erteilt. Das Parlament beauftragt außerdem seinen Präsidenten, seine Position dem Rat, der Europäischen Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Japans zu übermitteln.
Wer betroffen ist
Das Ergebnis betrifft unmittelbar die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sowie Japan und erfordert die in der Entschließung vorgesehene Mitteilung an den Rat, die Kommission sowie die nationalen Regierungen und Parlamente.
Quellen
Offizielle Dokumente
- Thursday, 14 March 2024 - Strasbourg The European Parliament gave consent to the Protocol amending the EU–Japan Economic Partnership Agreement and instructed its President to forward the decision.
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