Die EU schlägt eine Notfallintervention zur Bekämpfung hoher Energiepreise vor

Maßnahme in Kürze

Die Kommission legte einen notfallmäßigen, gezielten und zeitlich befristeten Vorschlag nach Artikel 122 vor, um den Stromverbrauch zu reduzieren und die Erlöse im Strommarkt zu korrigieren. Er umfasst ein EU-weites Reduktionsziel von 10 % beim Stromverbrauch mit einer verbindlichen Vorgabe, die Nachfrage in Spitzenstunden um mindestens 5 % zu senken, eine EU-Erlösobergrenze von €180/MWh für inframarginale Technologien wie erneuerbare Energien, Kernenergie und Braunkohle sowie einen außergewöhnlichen Solidaritätsbeitrag auf Übergewinne im Öl-, Gas- und Kohlesektor.

Wer ist betroffen

Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage umsetzen und sind verantwortlich für die Erhebung und Verteilung etwaiger Einnahmen, die zur Unterstützung von Haushalten, kleinen und mittelständischen Unternehmen und Unternehmen verwendet werden können. Betroffene Marktteilnehmer sind inframarginale Stromerzeuger, gas- und kohlebefeuerte Anlagen, die Großhandelspreise festlegen, fossile Brennstoffunternehmen, die dem Solidaritätsbeitrag unterliegen, sowie Energieversorger mit Liquiditätsproblemen.

Wie geht es weiter

Die Maßnahme wird als Verordnung nach Artikel 122 vorgeschlagen und sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den Solidaritätsbeitrag auf Gewinne von 2022 erheben, die eine Steigerung von mehr als 20 % gegenüber dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre aufweisen, zu einem Satz von mindestens 33 %, und die Einnahmen zur Unterstützung der Verbraucher und für Investitionen in die Energiewende verwenden.

Quellen

Offizielle Dokumente

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