EU-Parlament stimmt BMVI-Abkommen mit der Schweiz zu

Entscheidung

Das Europäische Parlament erteilte seine Zustimmung zu dem Entwurf einer Entscheidung des Rates über den Abschluss eines Abkommens mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ergänzende Regeln für die Teilnahme am BMVI, wie in A9‑0145/2024 empfohlen; die endgültige Abstimmung im Ausschuss ergab 43 Ja‑Stimmen, 4 Nein‑Stimmen und 6 Enthaltungen. Das Parlament beauftragte seinen Präsidenten, seine Position dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweiz zu übermitteln.

Was ändert sich

Das Abkommen legt die ergänzenden Regeln fest, die es der Schweiz ermöglichen, im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement 2021–2027 am BMVI teilzunehmen, und erlaubt die Durchführung in geteilter, direkter und indirekter Durchführungsart, wobei die Grundsätze und Regeln der Union für Finanzverwaltung und Kontrolle Anwendung finden. Es erweitert bestimmte haushaltsrechtliche und Kontrollpflichten auf die Schweiz, einschließlich der Aufsicht durch den Europäischen Rechnungshof, OLAF und die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), sieht Mechanismen für rasche Anpassungen im Zusammenhang mit zentraler Unionsgesetzgebung vor und enthält eine Bestimmung zu ETIAS.

Wer ist betroffen

Die Maßnahme betrifft die Schweizerische Eidgenossenschaft, die EU‑Mitgliedstaaten und andere an Schengen angeschlossene Länder, die am BMVI teilnehmen, sowie die EU‑Haushaltskontrollinstitutionen, die für Prüfungen und Betrugsbekämpfung verantwortlich sind.

Quellen

Neueste EU-Handelsentwicklungen

Ähnliche handelspolitische Maßnahmen

Language