EU einigt sich auf verschärfte Richtlinie zur Energieeffizienz

Prozess in Kürze

Eine vorläufige Einigung wurde heute Morgen zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielt, um die Richtlinie zur Energieeffizienz im Rahmen des Pakets „Fit for 55“ und des REPowerEU-Plans zu reformieren und zu verschärfen.

Worum es geht

Das Abkommen verleiht dem Grundsatz „Energieeffizienz zuerst" Rechtskraft und legt ein EU-Ziel von 11,7 % für 2030 fest, wobei die jährlichen Einsparverpflichtungen ab 2024 auf 1,49 % und bis Ende 2030 auf 1,9 % ansteigen. Es verschärft die Vorschriften für Beschaffung und Sanierung im öffentlichen Sektor, verpflichtet öffentliche Verwaltungen, ein neues jährliches Minderungsziel zu erreichen und mindestens 3 % der Geschossfläche öffentlicher Gebäude zu renovieren, verlangt von großen Energieverbrauchern und Unternehmen über 85TJ die Einführung von Energiemanagementsystemen oder Audits, führt Berichterstattungspflichten für große Rechenzentren ein, reformiert die Fernwärme mit dem Ziel einer vollständigen Dekarbonisierung bis 2050, stärkt Finanzierungsmaßnahmen und enthält die erste EU-Definition von Energiearmut mit vorrangigen Maßnahmen für besonders verletzliche Gruppen.

Zeitplan

Die vorläufige Einigung bedarf nun der formellen Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt wird.

Quellen

Offizielle Dokumente

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