EU nimmt Verordnung über ausländische Subventionen an zum Schutz des Binnenmarkts

Maßnahme in Kürze

Die Verordnung über ausländische Subventionen gibt der Europäischen Kommission Befugnisse, finanzielle Zuwendungen von Nicht-EU-Behörden zu untersuchen, die einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen könnten, und verzerrende Wirkungen zu beheben. Sie etabliert drei Instrumente: Ex-ante-Meldung für Konzentrationen, die eine EU-Umsatzschwelle von 500 Mio. € erreichen und mit ausländischen Zuwendungen über 50 Mio. € einhergehen, Ex-ante-Meldung für Beschaffungen mit einem geschätzten Wert von mindestens 250 Mio. € und ausländischen Zuwendungen von mindestens 4 Mio. € pro Nicht-EU-Land, sowie ein allgemeines Instrument zur Einleitung von Untersuchungen von Amts wegen. Das Unterlassen der Meldung kann zu Geldbußen von bis zu 10 % des zusammengerechneten Jahresumsatzes führen.

Wer ist betroffen

Die Verordnung gilt sektorübergreifend und für Subventionen, die von jedem Nicht-EU-Land gewährt werden, und richtet sich auf finanzielle Zuwendungen, die Unternehmen zugutekommen, die in der EU wirtschaftlich tätig sind. Die Durchsetzung obliegt ausschließlich der Kommission; die Mitgliedstaaten werden über ein beratendes Gremium konsultiert.

Was passiert als Nächstes

Die Verordnung tritt am 12. Juli 2023 in Kraft; die Anzeigepflicht beginnt am 12. Oktober 2023. Die Kommission wird vor dem Anwendungsbeginn einen Entwurf der Durchführungsverordnung vorlegen.

Quellen

Offizielle Dokumente

Neueste EU-Handelsentwicklungen

Ähnliche handelspolitische Maßnahmen

Language