EU nimmt Verordnung über ausländische Subventionen an zum Schutz des Binnenmarkts
Maßnahme in Kürze
Die Verordnung über ausländische Subventionen gibt der Europäischen Kommission Befugnisse, finanzielle Zuwendungen von Nicht-EU-Behörden zu untersuchen, die einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen könnten, und verzerrende Wirkungen zu beheben. Sie etabliert drei Instrumente: Ex-ante-Meldung für Konzentrationen, die eine EU-Umsatzschwelle von 500 Mio. € erreichen und mit ausländischen Zuwendungen über 50 Mio. € einhergehen, Ex-ante-Meldung für Beschaffungen mit einem geschätzten Wert von mindestens 250 Mio. € und ausländischen Zuwendungen von mindestens 4 Mio. € pro Nicht-EU-Land, sowie ein allgemeines Instrument zur Einleitung von Untersuchungen von Amts wegen. Das Unterlassen der Meldung kann zu Geldbußen von bis zu 10 % des zusammengerechneten Jahresumsatzes führen.
Wer ist betroffen
Die Verordnung gilt sektorübergreifend und für Subventionen, die von jedem Nicht-EU-Land gewährt werden, und richtet sich auf finanzielle Zuwendungen, die Unternehmen zugutekommen, die in der EU wirtschaftlich tätig sind. Die Durchsetzung obliegt ausschließlich der Kommission; die Mitgliedstaaten werden über ein beratendes Gremium konsultiert.
Was passiert als Nächstes
Die Verordnung tritt am 12. Juli 2023 in Kraft; die Anzeigepflicht beginnt am 12. Oktober 2023. Die Kommission wird vor dem Anwendungsbeginn einen Entwurf der Durchführungsverordnung vorlegen.
Quellen
Offizielle Dokumente
- Questions and Answers: New Regulation to address foreign subsidies distorting the Single Market The EC explains the Foreign Subsidies Regulation, establishing ex-ante notification for large concentrations and public procurements, an ex-officio investigation tool, and potential remedies to address distortive foreign subsidies, with enforcement starting in mid-2023.
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